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Kontaktdaten

Stadt Zug
Bildungsdepartement
Stadtschulen und Betreuung
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Telefonisch erreichbar

Mo - Fr 08.00 - 12.00
und 13.30 - 17.00 Uhr


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Wenn Sie persönlich vorbeikommen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Senden Sie uns eine Terminanfrage via Online-Formular.

Inhalt

on-off - Schule, Freizeit, Familie

on/off

Online in der Schule

Recherchieren, Textdokumente schreiben, Präsentieren, Video- Bild- und Tondokumente erstellen, all das geschieht auch mit digitalen Medien. Die Stadtschulen kennen den Nutzen der digitalen Medien und unterstützen deren Einsatz im schulischen Kontext. Der Lehrplan21Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bindet Anwendung ein und schafft ein Verständnis für Medien und Informatik das im Unterricht thematisiert oder fächerübergreifend aufgebaut wird. Ab der 5. Klasse gibt es je eine Wochenlektion M&I.

Offline in der Schule und Betreuung

Um einen störungsfreien Schulalltag und eine förderliche Lernumgebung zu gewährleisten, gilt an den Stadtschulen folgende Regelung im Umgang mit Smartphones und Smartwatches:

Smartphones und Smartwatches sind während Unterrichtstagen (07.00 – 17.00 Uhr) und Unterrichtshalbtagen (07.00 – 12.15 Uhr) auf dem Schulgelände ausgeschaltet oder im Flugmodus und nicht sichtbar verstaut.

Besuchen Schülerinnen und Schüler ein Betreuungsmodul, sind ihre Smartphones und -Smartwatches während der Betreuungszeiten abgeschaltet oder im Flugmodus und nicht sichtbar verstaut.

Smartphones und Smartwatches sind während bestimmter Zeiträume nur erlaubt, sofern eine Lehr- oder Betreuungsperson dies gestattet.

Wir empfehlen, dass Schülerinnen und Schüler der Zyklen 1 und 2 auf das Mitbringen von Smartphones und Smartwatches in die Schule oder Betreuung verzichten.

Für den Zyklus 3 gilt folgende besondere Regelung: Während des Sportunterrichts sollen Wertsachen – darunter auch Smartphones und Smartwatches – in der Sporthalle deponiert werden. Zudem ist während dem «Mittag im Loreto» (MiLo) die Nutzung von Smartphones und Smartwatches zwischen 12:30 und 13:30 Uhr erlaubt.

Bei Nichteinhaltung der Regelung wird das Gespräch mit dem Kind oder Jugendlichen gesucht.

Online in der Freizeit

Wie lange dürfen Kinder fernsehen, am Computer spielen oder im Internett surfen? Fragen, die zwischen Erwachsenen und Kindern zu Konflikten führen. Mit dem MediennutzungsvertragExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. wird der Austausch über Medieninhalte und die Bildschirmzeiten unterstützt. Das schafft Vertrauen und erzielt einen Konsens für alle beteiligten Parteien! Bleiben Sie interessiert am Nutzerverhalten und informieren Sie sich auf Portalen wie Jugend-MedienExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder dem Internet-ABC.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Dokumente

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Goldene_Regeln (PDF, 396 kB) Download 0 Goldene_Regeln
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