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Schulverwaltung
Stadthaus
Gubelstrasse 22
Postfach, 6301 Zug
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Öffnungszeiten Schulverwaltung:

Mo - Fr 08.00 - 12.00
und 13.30 - 17.00 Uhr

Inhalt

avatar – privates bleibt privat

Avatar

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind Themen, derer sich die jungen Internetnutzenden wenig bewusst sind. Insbesondere in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok usw. sind die Nutzerinnen und Nutzer dazu angehalten, sich anhand vielfältiger Informationen, wie auch durch Fotos und Videos innerhalb eines Profils darzustellen und zu präsentieren. Diese Präsentation seines digitalen Selbst (Avatar) geschieht häufig bedenkenlos freizügig und ohne das Bewusstsein, wer Zugang zu diesen Daten hat, wozu sie verwendet werden und wie sie später einmal gelöscht werden können.  

Ist man Besitzer oder Besitzerin eines Accounts in sozialen Netzwerken, müssen unbedingt die Einstellungen der Privatsphäre beachtet werden. Diese ändern sich laufend und sind bei einigen Anbietern standardmässig auf öffentlich eingestellt, so dass alle den Account sehen. 

Für den Schutz der Privatsphäre ist jede und jeder selbst verantwortlich. Daher muss das Gespräch über den Schutz der Privatspähre regelmässig geführt werden: Wie will man sich im Internet präsentieren? 

  • Es soll darauf geachtet werden, dass Kinder nur in Chats und auf SocialMedia-Plattformen unterwegs sind, die für ihr Alter freigegeben sind. Viele Plattformen sind erst ab 13 Jahren freigegeben. Whatsapp sogar erst ab 16 Jahren.
  • Kinder sollen nur mit Nicknames (Decknamen) im Internet surfen. 
  • Nur unproblematische Fotos oder Videos gehören ins Netz! Eine Vertrauensperson soll Videos oder Bilder immer prüfen, bevor sie ins Internet hochgeladen werden. Bilder oder Fotos von anderen Menschen dürfen nur mit ihrer Erlaubnis veröffentlicht werden.
  • Eine Gruppenmitgliedschaft sagt etwas über dich aus: Es sollten daher Gruppen beigetreten werden, die eine positive Botschaft aussenden.
  • Mit Profil-Daten ist Vorsicht geboten: Adresse, Wohnort, Schulort, e-Mailadresse, Geburtstag, Telefonnummer und andere persönliche Angaben sollen weggelassen werden.
  • Profileinstellungen sind auf privat zu setzen. Nur Freunde sollen persönliche Angaben sehen können. 
  • Freundschaftsanfragen sollen mit Bedacht angenommen werden. Sind die „online-Freunde“ wirklich bekannte der eigenen Kinder? Sollen sie freien Zugang zu Fotos, Videos und Daten erhalten? 
  • Kinder sollen sich gut überlegen, was andere von ihnen sehen dürfen! Sind persönliche Infos, Texte, Fotos, Videos einmal im Netz, können sie von anderen Nutzern kopiert und weitergegeben werden, sie gelangen in Suchmaschinen oder Online-Archive. Sie wieder zu löschen ist nahezu unmöglich! 
  • Sichere Passwörter wählen und auf keinen Fall weitergeben!
  • Passwörter kann man online auf ihre Sicherheit testen.

Deshalb soll beim Erstellen von digitalen Profilen auf die Angabe personenbezogener Daten (Name, Adresse, Alter und Telefonnummern) verzichtet werden. Diese Daten sind kostbar und bringen Unternehmen bares Geld. Sie können aber von anderen auch missbraucht werden. 

Kinder sollen nicht nur die eigenen, sondern auch die Rechte anderer beachten. Jeder hat das Recht am eigenen Wort und Bild. Vor einer Veröffentlichung muss daher auch bei Kindern eine Einverständniserklärung vorliegen. Bei den Stadtschulen Zug erfolgt dies jeweils zu Beginn des Schuljahres über eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. 

In der Schule wird mit Microsoft 365 Teams gearbeitet. In verschiedenen Sequenzen wird gechattet, Videochat und das Mailen geübt. Eine eigentliche Social Media Plattform ist Micrososft 365 aber nicht. Besonders in der Primarschule wird auf Plattformen wie Snapchat, Instagram, Twitter, Facebook verzichtet. 

Es gibt speziell für Kinder entwickelte, begleitete und moderierte Social Media Kanäle. Eine Zusammenstellung davon ist auf der Webseite internetmatters.org zu finden.

Weitere Tipps zum Thema Datenschutz finden sich auf der Homepage von klicksafe.de oder jugendundmedien.ch.