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Inhalt

avatar – privates bleibt privat

Avatar

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind Themen, denen wir uns mit der Zeit erst bewusst werden. Insbesondere in sozialen Netzwerken sind die Nutzerinnen und Nutzer dazu angehalten, sich anhand vielfältiger Informationen, wie auch durch Fotos und Videos innerhalb eines Profils darzustellen und zu präsentieren. Die Präsentation eines digitalen Selbst (Avatar) geschieht häufig bedenkenlos, freizügig und ohne das Bewusstsein, wer Zugang zu diesen Daten hat.
Clip und klar: Wer verdient Geld mit persönlichen DatenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Ist man Besitzer oder Besitzerin eines Accounts in sozialen Netzwerken, müssen unbedingt die Einstellungen der Privatsphäre beachtet werden. Diese ändern sich laufend und sind bei einigen Anbietern standardmässig auf öffentlich eingestellt, so dass alle den Account sehen. Für den Schutz der Privatsphäre sind Nutzerinnen und Nutzer selbst verantwortlich. Daher muss das Gespräch über den Schutz der Privatsphäre regelmässig geführt werden: 

  • Es soll darauf geachtet werden, dass Kinder und Jugendliche nur in Chats und auf SocialMedia-Plattformen unterwegs sind, die für ihr Alter freigegeben sind. Die meisten Plattformen sind erst ab 13 Jahren freigegeben (Instagram, Snapchat, KI-Dienste, TikTok, Youtube, WhatsApp). 
  • Kinder und Jugendliche sollen nur mit Nicknames (Decknamen) im Internet surfen. 
  • Nur unproblematische Fotos oder Videos gehören ins Netz! Eine Vertrauensperson soll Videos oder Bilder immer prüfen, bevor sie ins Internet hochgeladen werden. Bilder oder Fotos von anderen Menschen dürfen nur mit ihrer Erlaubnis veröffentlicht werden.
  • Eine Gruppenmitgliedschaft sagt etwas über die Mitglieder aus: Es soll daher Gruppen beigetreten werden, die eine positive Botschaft aussenden.
  • Mit Profil-Daten ist Vorsicht geboten: Adresse, Wohnort, Schulort, e-Mailadresse, Geburtstag, Telefonnummer und andere persönliche Angaben sollen grundsätzlich weggelassen werden. Dies gilt auch im Chat oder beim Prompten mit einer KI. Besonders mit Fotos und Videos, auf welchen Menschen oder reale Stimmen zu sehen und hören sind, sind mit äusserster Vorsicht zu behandeln. 
  • Profileinstellungen auf Social Media sind auf privat zu setzen. Nur Freunde sollen persönliche Angaben sehen können. 
  • Freundschaftsanfragen sollen mit Bedacht angenommen werden. Sind die „online-Freunde“ wirklich reale Bekannte? Sollen sie freien Zugang zu Fotos, Videos und Daten erhalten? 
  • Kinder und Jugendliche sollen sich gut überlegen, was andere von ihnen sehen dürfen! Sind persönliche Infos, Texte, Fotos, Videos einmal im Netz, können sie von anderen Nutzern kopiert, verändert und weitergegeben werden, sie gelangen in Suchmaschinen oder Online-Archive. Sie wieder zu löschen, ist nahezu unmöglich.
  • Sichere Passwörter wählen und auf keinen Fall weitergeben.

Deshalb soll beim Erstellen von digitalen Profilen auf die Angabe personenbezogener Daten (Name, Adresse, Alter und Telefonnummern) verzichtet werden. Kinder sollen nicht nur die eigenen, sondern auch die Rechte anderer beachten. Jeder hat das Recht am eigenen Wort und Bild. Vor einer Veröffentlichung muss daher auch bei Kindern eine Einverständniserklärung vorliegen. Bei den Stadtschulen Zug erfolgt dies jeweils zu Beginn des Schuljahres über eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. 

Es gibt speziell für Kinder entwickelte und moderierte Social Media Kanäle. Eine Zusammenstellung davon ist auf der Webseite internetmatters.orgExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden oder auch auf der nationalen Plattform zur Förderung von MedienkompetenzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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