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Kontaktdaten

Schulverwaltung
Stadthaus
Gubelstrasse 22
Postfach, 6301 Zug
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Öffnungszeiten Schulverwaltung:

Mo - Fr 08.00 - 12.00
und 13.30 - 17.00 Uhr

Inhalt

Eltern-ABC

Zugehörige Objekte

Bei Abwesenheiten Ihres Kindes ist ein Dispensationsgesuch einzureichen. Dieses ist fristgerecht, vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Klassenlehrperson abzugeben. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf dem Gesuchsformular und auf dem Merkblatt unter Onlinedienste

Eintritt in das freiwillige Kindergartenjahr
Kinder, die bis Ende Mai das vierte Altersjahr erfüllen, können auf Beginn des folgenden Schuljahres den freiwilligen Kindergarten besuchen.

Schuleintritt in das obligatorische Kindergartenjahr
Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai das fünfte Altersjahr, sind sie zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten berechtigt.

Eintritt in die 1.Klasse
Kinder, die bis Ende Februar das sechste Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres die 1. Klasse zu besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai das sechste Altersjahr, sind sie zum Eintritt in die 1. Klasse berechtigt.
In besonderen Fällen kann der Rektor auf Antrag der Fachfrau für Begabungsförderung und der Unterstützung des Lehrpersonenteams einen früheren Eintritt in die 1. Klasse bewilligen. Einen späteren Schuleintritt kann der Rektor in besonderen Fällen auf Gesuch und nach Anhören der Erziehungsberechtigten, der Kindergärtnerin, sowie auf Antrag des Schulpsychologen und allenfalls des Schularztes bewilligen.

Den Erziehungsberechtigen der eintrittsberechtigten Kinder in das freiwillige und obligatorische Kindergartenjahr werden vom Rektorat rechtzeitig die entsprechenden Anmeldeunterlagen zugestellt. Neu in die Stadt Zug zuziehende Kinder sind von den Erziehungsberechtigten so früh wie möglich anzumelden.

Link zum Anmeldeformular unter Onlinedienste.

Kontakt

Jasmin Zehnder, Sandra Konteh
stadtschulen@stadtzug.ch
Jedes Schulhaus-Team legt die Termine für die Besuchstage fest; wobei die Tage der offenen Tür im ersten und zweiten Semester an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden. Einmal im Jahr findet ein gemeinsamer Schulbesuchstag der Stadtschulen Zug statt.
Die Eltern werden durch die jeweilige Schulleitung über die Besuchstage informiert.

Die Fachstelle der kantonalen Bildungsdirektion hat die Stadtschulen Zug einer Prüfung unterzogen. Sie führte Visiten in den Klassen durch, befragte die Eltern, Schüler /-innen und Lehrpersonen und befragte das Schulleitungsteam. Herausgekommen ist ein Bericht, den wir Ihnen als Zusammenfassung in einer Broschüre zur Verfügung stellen.

 

Kontakt

Urs Landolt, Rektor
urs.landolt@stadtzug.ch
Name
Stadtschulen Evaluation 2019 (PDF, 421.21 kB) Download 0 Stadtschulen Evaluation 2019

Schülerinnen und Schüler im volksschulpflichtigen Alter vom 1. bis zum 9. Schuljahr sind berechtigt ein vergünstigtes Jahresabonnement – den Buspass – zu beziehen. Voraussetzung dafür ist der Wohnsitz in der Stadt Zug, Oberwil oder dem Zugerberg. Die Ermässigung beträgt 50% auf ein Abo für 1 Zone oder 4 Zonen bei einem Wohnsitz auf dem Zugerberg.

Der Buspass kann via Onlineplattform FABOO gekauft werden. Dazu erhalten Sie jeweils im Juli, spätestens jedoch bis Ende August, die notwendigen Informationen respektive Zugänge zur Kaufplattform.

Informationen zum Tarifverbund finden Sie hier.

Digitale Medien sind aus unserer Lebenswelt nicht mehr wegzudenken. Kinder und Jugendliche nutzen digitale Medien unbekümmert: Sie entdecken, kommunizieren, partizipieren und tauchen in die digitale Welt ein. Es ist die Aufgabe der Eltern, der Schule und der Betreuungspersonen die Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zu begleiten. Diese Aufgabe wollen wir gemeinsam angehen. Zum Kompass.

Name
SZ_Digitale_Kompass_Karte_A5.pdf (PDF, 92.29 kB) Download 0 SZ_Digitale_Kompass_Karte_A5.pdf

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) bezeichnet den Unterricht und die Förderung von Deutschkenntnissen bei Kindern, die Deutsch nicht als Muttersprache haben. DaZ hilft diesen Kindern, die deutsche Sprache zu erlernen, um sich in Schule und Alltag besser zurechtzufinden. Durch spezielle Lehrmethoden und -materialien werden die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder gefördert, um ihre Integration und Kommunikation zu unterstützen. Der DaZ-Unterricht zielt darauf ab, den Kindern die notwendigen Sprachkenntnisse zu vermitteln, um erfolgreich am schulischen und sozialen Leben teilzunehmen. An den Stadtschulen Zug besuchen Schülerinnen und Schüler ab der 1. Primarklasse, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, für ein Jahr eine DaZ Klasse bevor sie in die Regelklassen integriert werden. Nach diesem Jahr werden sie weiterhin punktuell im Rahmen von DaZ Unterricht gefördert.

Eintritt in das freiwillige Kindergartenjahr
Kinder, die bis Ende Mai das vierte Altersjahr erfüllen, können auf Beginn des folgenden Schuljahres den freiwilligen Kindergarten besuchen.

Schuleintritt in das obligatorische Kindergartenjahr

Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai das fünfte Altersjahr, sind sie zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten berechtigt.

Das Anmeldeformular und Infobroschüren Kindergarten in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Onlinedienste

Kinder, die bis Ende Februar das sechste Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres die 1. Klasse zu besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai das sechste Altersjahr, sind sie zum Eintritt in die 1. Klasse berechtigt.
In besonderen Fällen kann der Rektor auf Antrag der Fachstelle für Begabungsförderung und der Unterstützung des Lehrpersonenteams einen früheren Eintritt in die 1. Klasse bewilligen. Einen späteren Schuleintritt kann der Rektor in besonderen Fällen auf Gesuch und nach Anhören der Erziehungsberechtigten, der Kindergärtnerin, sowie auf Antrag des Schulpsychologen und allenfalls des Schularztes bewilligen.

Diese Gruppen, meistens angeregt und unterstützt durch die Vereinigung "Schule & Elternhaus", gibt es an den Stadtschulen an sieben Quartierschulen und an der Tagesschule. Sie unterstützen die Teams bei Anlässen, Projekten und Schulfesten, nehmen Anregungen auf und bearbeiten sie, bringen Ideen ein und gestalten den Lebensraum Schule mit. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Kultur der jeweiligen Schule.
Jede Klassenlehrperson auf allen Schulstufen und im Kindergarten ist verpflichtet, zu Beginn des Schuljahres bis zu den Herbstferien einen Elternabend oder ein gleichwertiges Angebot durchzuführen. Es geht darum, sich kennen zu lernen, Informationen über das Schuljahr, Lernziele und evtl. über neue Inhalte oder Methoden zu erhalten.

Jede Klassenlehrperson oder jedes Team entscheidet individuell über Art und Anzahl von Elternanlässen. Die Eltern werden darüber direkt informiert.
Die Fachstelle IBF (Integrative Begabungs- und Begabtenförderung) wird geleitet von Sonja Felder und Géraldine Müller. Sie sind Ansprechpersonen für die Schulleitungen, die Klassenlehrpersonen und Schulischen Heilpädagoginnen resp. Schulischen Heilpädagogen.

Familienergänzende Kinderbetreuung ist eine Dienstleistung der Abteilung Kind Jugend Familie der Stadt Zug. Schulergänzende Betreuungsangebote finden an folgenden Standorten statt:

  • Oberwil
  • Riedmatt
  • Herti
  • Zentrum
  • Guthirt


Entsprechende Informationen finden Sie
hier.

Der Ferienplan der Stadtschulen Zug wird jeweils im Juli/August aktualisiert.

Sie finden ihn hier.

Als Ergänzung zum obligatorischen Schulsport bieten die Stadtschulen Zug freiwillige Sportkurse an. Diese Angebote werden von Fachkräften in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt.

Der freiwillige Schulsport hat zum Ziel, allen Schülerinnen und Schülern einen unkomplizierten Zugang zu individueller sportlicher Betätigung in verschiedenen Sportarten zu bieten. Dadurch wird eine wichtige Grundlage zum selbständigen und nachhaltigen Sporttreiben gelegt sowie die Möglichkeit geboten, soziale Kontakte zu knüpfen, die über die eigene Schulklasse hinausgehen.

Der freiwillige Schulsport bildet auf diese Weise ein Bindeglied zwischen dem obligatorischen Schulsport und dem Vereinssport.

Das detaillierte Kursprogramm und Informationen zur Anmeldung sind hier publiziert.

Die Hausaufgabenstunden sind ein schulergänzendes Angebot der Stadtschulen Zug. Dieses richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 2. bis 6. Klasse.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderungsplanung nach ICF der HPS Zug

Name
HPS_Broschure_Fo776rderplanung_2019.pdf (PDF, 5.93 MB) Download 0 HPS_Broschure_Fo776rderplanung_2019.pdf

Leitbild der ELG der HPS Zug

Name
Leitbild_der_ELG_der_HPS_Zug-2.pdf (PDF, 3.71 MB) Download 0 Leitbild_der_ELG_der_HPS_Zug-2.pdf

Therapiekonzept der HPS Zug

Name
HPS_Therapiekonzept_2020.pdf (PDF, 1.5 MB) Download 0 HPS_Therapiekonzept_2020.pdf

Die Integrative Begabungs- und Begabtenförderung ist bei den Stadtschulen eine Kernleistung. Die Begabungsförderung findet im Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler statt. Mittels Compacting/Enrichment, Forschen am eigenen Thema, Wahlangeboten, Exkursionen, etc. werden bei den Kindern ihre Interessen geweckt und Stärken gestärkt.
In jeder Klasse ist die Klassenlehrperson zusammen mit der Schulischen Heilpädagogin resp. dem Schulischen Heilpädagogen für die integrierte Begabungsförderung verantwortlich.

Die Begabtenförderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit überdurchschnittlichen Fähigkeiten und Interessen. Diese Kinder sind wissensbegierig, möchten mehr leisten und brauchen weniger Übungszeit in den Hauptfächern. Mit Pullout Angeboten für die Unterstufe und Mittelstufe 1 und Mentoraten für die Mittelstufe 2 sowie Wettbewerben (Informatik Biber, Känguru Mathematikwettbewerb) werden diese Kinder ausserhalb des Unterrichts speziell gefördert. Für native speaker besteht ab der dritten Klasse die Möglichkeit einer Teilnahme am English Mentoring Program (EMP) im eigenen Schulhaus.
 

Die Nominierung von potenziellen Kindern für die Begabtenförderungsangebote findet jeweils bis zu den Herbstferien statt und liegt in der Verantwortung der Klassenlehrperson und der Schulischen Heilpädagogin resp. Heilpädagogen. Die Fachstelle IBF (Integrierte Begabungsförderung) koordiniert diese Angebote.

Im Jahresprogramm finden Sie Informationen zum Jahresschwerpunkt, Zielsetzungen, Planung, Umsetzung, Weiterbildung und Veranstaltungen im aktuellen und kommenden Schuljahr.

Name
Jahresprogramm_SJ2022-23.pdf (PDF, 4.64 MB) Download 0 Jahresprogramm_SJ2022-23.pdf
Im 4. Quartal 2014 haben knapp 5 Mio Einwohnerinnen und Einwohner im Umkreis von 50 km um die Schweizer Kernkraftwerke eine persönliche Packung Jodtabletten (Kaliumiodid 65 AApot) erhalten. Damit die Bevölkerung in einem Ereignisfall auch ausser Haus Zugriff auf diese Tabletten hat, erfolgte im 1. Halbjahr 2015 die Verteilung an die Betriebe und öffentlichen Einrichtungen.

Kaliumiodidtabletten dienen der Schilddrüsen-krebsprophylaxe bei einem schweren Kernkraftwerkunfall mit Austritt von Radioaktivität. Rechtzeitig eingenommen verhindern sie, dass sich über die Atemluft aufgenommenes, radioaktives Jod in der Schilddrüse anreichert. Weitere ausführliche Hinweise finden Sie unter www.kaliumiodid.ch oder im angehängten Merkblatt.
Name
MERKBLATT_Abgabe_von_Jod-Tabletten.pdf (PDF, 143.21 kB) Download 0 MERKBLATT_Abgabe_von_Jod-Tabletten.pdf
Tagesfamilien sind eine Betreuungsalternative zu Kinderkrippen, Tagesheimen oder Spielgruppen.
Nähere Informationen: hier
Läuse sind unangenehm aber grundsätzlich harmlos. Trotzdem bitten wir Sie um Mithilfe bei der konsequenten Bekämpfung deren Ausbreitung an unserer Schule. Vielen Dank!
Weitere Infos finden Sie auf www.lausinfo.ch
Name
Publ_20181030_Elterninformation_Kopflause-an-der-Schule.pdf (PDF, 162.14 kB) Download 0 Publ_20181030_Elterninformation_Kopflause-an-der-Schule.pdf

Die schulische Grundbildung ist in der Bundesverfassung verankert. Artikel 62 beauftragt die Kantone, sowohl für einen Grundschulunterricht als auch für eine Sonderschulung zu sorgen, die allen Kindern offen steht. Er verpflichtet sie zur Harmonisierung der Dauer und Ziele der Bildungsstufen sowie zur Angleichung des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht.

Per 30. Juni 2018 wurde der Lehrplan 21 Kanton Zug online geschaltet und ist damit öffentlich zugänglich. Der neue Lehrplan gilt ab dem Schuljahr 2019/20.

Mit dem Lehrplan 21 werden die Ziele der Volksschule vereinheitlicht. Der erste gemeinsame Lehrplan für die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone erleichtert die Mobilität der Schülerinnen und Schüler und der Lehrpersonen. Er bildet zudem eine einheitliche Grundlage, um Lehrpersonen auszubilden und um Lehrmittel zu entwickeln.
Der Lehrplan 21 ist eine Weiterentwicklung der bis anhin gültigen Lehrpläne des Kantons Zug und schliesst an bisherige schulische Entwicklungen an. Neu im Vergleich zu den aktuellen Zuger Lehrplänen ist die Kompetenzorientierung. Schülerinnen und Schüler erwerben nicht nur Wissen, sie müssen dieses auch in verschiedenen Situationen anwenden können.

Die wichtigsten Neuerungen des Lehrplans können unter diesem Link aufgerufen werden.


 

Logopädie
Logopädie beinhaltet die therapeutische Arbeit mit sprachauffälligen Kindern und Jugendlichen, die Schwierigkeiten in der gesprochenen und/oder geschriebenen Sprache haben.

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Die Logopäd*innen arbeiten mit Kindern der Stadtschulen Zug ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur 3. Oberstufe.

Bei Kindern bis zum Kindergarteneintritt ist der Heilpädagogische Dienst Zug zuständig. LINK

Das Angebot der Fachstelle Logopädie umfasst: Abklärung, Beratung, Therapie und Prävention.

Anmeldung
Ein Kind kann durch folgende Personen und Fachstellen angemeldet werden:

  • Erziehungsberechtigte
  • Lehrpersonen und schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
  • Fachstellen wie Kinderärzte, Schulpsychologischer Dienst, Heilpädagogischer Dienst

Anmeldungen und Abklärungen erfolgen mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Das logopädische Angebot ist kostenlos. 

Logopädische Fachstellen
Burgbach, Gimenen, Hänggeli, Kirchmatt, Loreto, Tagesschule Zug
Claudia Waser, 058 728 88 57 
Liesette Tobien, 058 728 88 91
Schulzentrum Maria Opferung
Klosterstrasse 2a
6300 Zug
claudia.waser@stadtschulenzug.ch
lisette.tobien@stadtschulenzug.ch

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Guthirt
Janina Valko, 058 728 82 08
Sonja Kottmann, 058 728 82 02
Mattenstrasse 2
6300 Zug
janina.valko@stadtschulenzug.ch
sonja.kottmann@stadtschulenzug.ch

Herti
Helene Ruckstuhl, 058 728 83 47
Tanja Leuenberger, 058 728 83 17
St. Johannes-Strasse 36
6300 Zug
helene.ruckstuhl@stadtschulenzug.ch
tanja.leuenberger@stadtschulenzug.ch

*

Letzi
Lisette Tobien, 058 728 86 05
Letzistrasse 16 – 20
6300 Zug
lisette.tobien@stadtschulenzug.ch

Oberwil
Sara Bonnaventure, 058 728 86 54
Artherstrasse 101
6317 Oberwil
sara.bonnaventure@stadtschulenzug.ch

Riedmatt
Gabriela Gysi, 058 728 87 55
Katja Leuenberger, 058 728 87 55
Riedmatt 41
6300 Zug
gabriela.gysi@stadtschulenzug.ch
katja.leuenberger@stadtschulenzug.ch

Fachbereichsleitung Logopädie
Claudia Waser, 058 728 88 57
claudia.waser@stadtschulenzug.ch

 

*

 

Name
Flyer Fachstelle Logopädie (PDF, 1.7 MB) Download 0 Flyer Fachstelle Logopädie

Die Oberstufe Loreto bietet während der Schulzeit für je maximal 30 Schülerinnen am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag einen betreuten Mittagstisch mit Verpflegung und einen ohne Verpflegung an. Als Ergänzung dazu findet am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag eine Hausaufgabenstunde statt. 

Die wichtigsten Grundsätze und Regelungen sowie die Mahlzeitengebühr für die Verpflegung sind im Merkblatt "Mittag im Loreto" (MiLo) der Stadtschulen Zug festgehalten. Der betreute Mittagstisch wird jeweils für die Dauer eines Jahres garantiert.

Das Anmeldeformular finden Sie im Onlineschalter.

Die Therapiestelle für Psychomotorik der Stadtschulen Zug bietet Therapieplätze für Kinder aus der Stadt Zug sowie für Kinder aus Menzingen, Neuheim und Walchwil.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Schulkommission der Stadt Zug hat am 9. Dezember 2008 die Schul- und Disziplinarordnung der Stadtschulen Zug beschlossen, welche am 11. Februar 2009 von der Direktion für Bildung und Kultur genehmigt wurde.

Sie finden den Beschluss hier.

Der obligatorische Schularzt-Dienst führt bei Kindern und Jugendlichen regelmässig Untersuchungen durch, damit gesundheitliche Störungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Diese Untersuchungen finden im Kindergarten, im 5. und 8. Schuljahr statt.

Die Kinder werden rechtzeitig vor dem Untersuchungstermin durch die Klassenlehrperson informiert. Zur Untersuchung sind die ärztliche Schülerkarte und die Impfkarte, welche zu Hause aufbewahrt werden, mitzubringen. Sie werden nach der Untersuchung zur persönlichen Aufbewahrung wieder mit nach Hause gegeben.

Die Schulsozialpädagogik bietet einfache und schnelle Unterstützung für Kinder und Lehrpersonen bei herausforderndem Verhalten im Unterrichtsalltag. Das Angebot orientiert sich sowohl an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler als auch an jenen der Lehrpersonen. Der Arbeitsansatz stellt hierbei stets das Kind ins Zentrum. Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen können vom Start im Kindergarten bis zum Ende der Primarschulzeit zum Einsatz kommen.

Weitere Informationen und Kontaktpersonen finden Sie hier -> LINK

Im Kanton Zug erhalten alle Kinder ab Eintritt Kindergarten bis Ende der Schulpflicht zu Beginn des Schuljahres einen Gutschein für den jährlichen obligatorischen Untersuch, welchen Sie bei einem Zahnarzt/einer Zahnärztin Ihrer Wahl einlösen können. Für eine nochmalige Ausstellung des Gutscheins verrechnet Ihnen die Stadt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00.

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Kinder beim Zahnarzt zur Kontrolle anzumelden und eine allfällige konservierende Behandlung durchführen zu lassen. Die Kosten für den Untersuch (inkl. einfache Zahnreinigung und Fluoridierung) werden von der Stadt Zug getragen. An den Kosten der konservierenden Behandlung beteiligt sich die Stadt Zug gemäss wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten. Sie finden die Tariftabelle in der Broschüre. Der Kostenbeitrag der Stadt Zug kann herabgesetzt werden, wenn der Untersuch bzw. die konservierende Behandlung zwei oder mehr Jahre versäumt wurde.

Detaillierte Informationen finden Sie unter Onlinedienste Stichtwort "Schulzahnarzt-Dienst" in den Download-Dokumenten Broschüre, Verordnung und Reglement.

Die Ermittlung der notwendigen Steuerdaten erfolgt mit elektronischem Datenaustausch im Abrufverfahren zwischen der Steuerverwaltung und dem Schulsekretariat.

Kieferorthopädische Behandlungen
Es werden nur Beiträge ausgerichtet, sofern ein bewilligtes Gesuch für eine subventionierte kieferorthopädische Behandlung vorliegt. Dieses Gesuch ist durch den Kieferorthopäden bei der Direktion für Bildung und Kultur einzureichen.
Rechnungsstellung und Kostenbeteiligung ist wie bei den konservierenden Behandlungen.

Kostenbeteiligung konservierende Behandlungen durch die Stadt Zug
Bitte lassen Sie uns folgende Unterlagen online zukommen: 

- vollständig ausgefülltes online Rückerstattungsformular

- Leistungsnachweis der Krankenkasse

- Kopie Zahnarztrechnung

- Zahlungsnachweis der Zahnarztrechnung

Das Onlineformular finden Sie hier.

Merkblatt für Eltern zum Thema Schwimmunterricht an den Stadtschulen Zug

Name
Dok_20240610_Merkblatt für Eltern (PDF, 16.97 kB) Download 0 Dok_20240610_Merkblatt für Eltern

Die Heilungskosten sind über das Obligatorium des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ausreichend versichert. Auch Unfälle während der Unterrichtszeit müssen deshalb Ihrer Krankenkasse oder einer Kranken-/Unfallversicherung gemeldet werden.

Die Schülerunfallversicherung kommt nur subsidiär (ergänzend zur privaten Versicherung) und in ausserordentlichen Fällen zum Zuge. Das Merkblatt Schülerunfallversicherung informiert Sie über die Bedingungen einer allfälligen Kostenübernahme von nicht gedeckten Heilungskosten.

Name
Publ_20240423_Schuelerunfallversicherung_Informationen fuer Eltern (PDF, 191.72 kB) Download 0 Publ_20240423_Schuelerunfallversicherung_Informationen fuer Eltern

Dieses Ferienlager findet in den ersten zwei Sommerferienwochen statt.

  • Ziel: Aktive Freizeitgestaltung, ausgerichtet auf das jeweilige Lagermotto.
  • Alter: 3. – 6. Schuljahr
  • Dauer: 12 Tage
  • Ort: Ferienheim Gottschalkenberg, 6315 Oberägeri
  • Ausschreibung: Die Unterlagen erhalten Sie im April via Lehrpersonen an die Schülerinnen und Schüler

    Teilnahmebedingungen:
  • Das Lager ist ausschliesslich für Schülerinnen und Schüler der Stadtschulen Zug
  • Die Teilnahme ist kostenpflichtig; CHF 250.00
  • Es besteht eine Teilnehmerbeschränkung (40 Pers.)


Die Ausschreibung finden Sie ab April hier, Stichwort "Sommerlager". 
Anmeldungen können via Online-Anmeldeverfahren ab genanntem Zeitpunkt auf der Ausschreibung getätigt werden.

 

Das Konzept Sonderpädagogik (KOSO) des Kanton Zug regelt die sonderpädagogischen Angebote und Schulungsformen. Auf dem KOSO basieren die «Richtlinien Besondere Förderung» (3. Auflage 2022) und die «Richtlinien Integrative Sonderschulung» (2. Auflage, 2020). Auf der Grundlage dieser Konzepte und Richtlinien haben die gemeindlichen Schulen den Auftrag Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf angemessen zu unterstützen und fördern. Die Richtlinien Besondere Förderung legen die Grundsätze und Rahmenbedingung für die Umsetzung an den gemeindlichen Schulen fest. Falls die Förderung und Unterstützung im Rahmen der besonderen Förderung (bF) nicht ausreichend ist, hat die Schule dafür zu sorgen, dass eine Sonderschulung im Rahmen der verstärkten Massnahmen (vM) angeboten wird (vgl. KOSO und Richtlinien Integrative Sonderschulung). Die Fördermassnahmen im Rahmen der bF und der vM werden in der Regel von einer schulischen Heilpädagogin, einem schulischen Heilpädagogen (SHP) durchgeführt. Weiter sind die SHP auch für die integrative Begabungs- und Begabtenförderung zuständig.

Für Massnahmen im Bereich der Logopädie, der Psychomotoriktherapie oder DaZ werden entsprechende Fachpersonen beigezogen. Weitere Informationen zu den kursiv geschrieben Themen finden sie ebenfalls im Eltern ABC.

Gemäss den kantonalen Vorgaben (KOSO) stehen den gemeindlichen Schulen für das Angebot der bF pro 100-110 Lernenden ein Vollpensum SHP zu. In der praktischen Umsetzung ergibt dieser Wert jeder Klasse der Stadtschulen Zug durchschnittlich 5 Zeiteinheiten (1 ZE= 45 Minuten) Förderung und Unterstützung durch die SHP im Rahmen der besonderen Förderung.

Die Arbeit der SHP basiert auf einem systemischen Ansatz, der die individuellen Bedürfnisse, Stärken und Herausforderungen jeder Schülerin und jedes Schülers berücksichtigt, um die Lernenden bestmöglich auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen.

Die Zusammenarbeit mit Lehrpersonen, Eltern und anderen Fachleuten, wie Therapeutinnen oder Fachstellen, ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt im Berufsfeld der SHP.

Der Rektor kann nach Abklärung und Antragstellung durch den Heilpädagogischen Früherziehungsdienst (HPD) oder den Schulpsychologischen Dienst (SPD) verstärkte Massnahmen für ein Kind oder eine Jugendliche verfügen. Diese verstärkten Massnahmen finden im Rahmen einer integrativen Sonderschulung (IS) oder im Rahmen einer separativen Sonderschulung (SeS) statt.

Innerhalb einer IS besucht das Kind oder der Jugendliche mit verstärktem Massnahmen die Regelschule und erhält zusätzliche Unterstützung und Förderung durch die zuständige SHP. Innerhalb der SeS besucht das Kind oder der Jugendliche mit verstärktem Förderbedarf eine spezifische Sonderschule.

Die Stadtschulen Zug wollen eine integrative Haltung leben und zusammen mit Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigte zur Schaffung einer inklusiven, respektvollen und kooperativen Umgebung beitragen, in welcher die Kinder und Jugendliche die Vielfalt schätzen, Zusammenarbeit gefördert wird und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Wir wollen gemeinsam dazu beitragen ein positives Schulklima zu fördern und das Wohl aller Schülerinnen und Schüler zu unterstützen.

Das Spiel an den Stadtschulen Zug

Alle Kinder spielen fürs Leben gerne. Die Forschung weist unumstritten aus, dass Spielen eine hohe Bedeutung für die Entwicklung der 4 – 8 jährigen Kinder hat und für den langfristigen Schulerfolg wesentlich ist. An den Stadtschulen Zug planen und führen die Lehrpersonen des Kindergartens und der 1. und 2. Klasse einen Unterricht durch, in dem Spielen und Lernen miteinander verbunden sind. Das projektorientierte Spiel ist Bestandteil im Unterricht und hat einen festen Platz in der Wochenplanung. Weitere Informationen werden Sie am Elternabend durch die Klassenlehrperson erhalten.

Name
Fact-Sheet_20240828_Spielen PLUS Zyklus 1 (PDF, 182.62 kB) Download 0 Fact-Sheet_20240828_Spielen PLUS Zyklus 1

In der ersten Woche der Sportferien findet für die daheim gebliebenen Schülerinnen und Schüler eine Sportwoche mit verschiedenen Aktivitäten statt.

  • Ziel: Aktives Erleben verschiedener Spiele, Sportarten und andere Tätigkeiten
  • Alter: Kindergarten und 1. – 6. Schuljahr
  • Teilnahmebeschränkung: teilweise, je nach Angebot
  • Ort: Schul- und Sportanlagen der Stadt Zug, Ausflüge in der Region

Teilnahmebedingungen:
Die Sportwoche ist den Schülerinnen und Schüler der Stadtschulen Zug vorbehalten.

Mehr Informationen zur Sportwoche finden Sie hier.

Für familienergänzende Kinderbetreuungen ist die Abteilung Kind Jugend Familie zuständig.

 

Die Anmeldeunterlagen, die Verordnung, das Reglement und Informationen zu den Gebühren der Tagesschule finden Sie hier, Stichwort "Tagesschule".
Die Gebühren für Betreuung und Verpflegung sowie den zusätzlichen Leistungen an der Tagesschule richten sich nach dem Reglement (GGR-Beschluss vom 1. Juli 2014) und der Verordnung über die Tagesschule der Stadt Zug.

Weitere Informationen können Sie über folgenden Link einsehen.

In der ersten Sportferienwoche finden für die Schülerinnen und Schüler der 4. - 9. Klasse der Stadtschulen Zug Wintersportlager statt.

Im Herbst werden die die Ausschreibungsunterlagen an die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 4. - 9. Klasse versendet.

Mehr Details zur Ausschreibung und den Wintersportlagern finden Sie hier.

Im Unterricht unterscheiden wir zwischen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen.

Die fachlichen Kompetenzen beschreiben die Fähigkeit, Aufgaben aufgrund von theoretischen Kenntnissen auszuführen. Die überfachlichen Kompetenzen ermöglichen einer Person, in unterschiedlichen Situationen angemessen und verantwortungsbewusst zu handeln. Im Lehrplan des Kantons Zug ist festgehalten, dass es zum Auftrag der Lehrpersonen gehört, diese beiden Kompetenzen in allen Schuljahren und Fachbereichen aufzubauen und zu fördern. 

Mehr Informationen zum Thema finden Sie im angefügten Informationsschreiben. 

Name
Elterninfo_20221205_ueberfachliche_Kompetenzen (PDF, 260.64 kB) Download 0 Elterninfo_20221205_ueberfachliche_Kompetenzen
Das Übertrittsverfahren I regelt den Übergang am Ende der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I. Das Übertrittsverfahren II regelt den Übergang von der Sekundarschule in kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

Eltern, die mit ihren schulpflichtigen Kindern in die Stadt Zug ziehen, nehmen bitte frühzeitig mit der Schulverwaltung, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, Telefon 058 728 94 20 Kontakt auf.
Die Klassenzuteilung der Kinder wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Bitte melden Sie einen Wegzug direkt der Lehrperson Ihres Kindes. Die Lehrperson wird dann mittels der Schülerüberweisung die Schulverwaltung informieren.
Name
MB_20231010_Neuzuzueger (PDF, 106.58 kB) Download 0 MB_20231010_Neuzuzueger
Der Kanton Zug hat ein Schul- und Bildungssystem mit vielfältigem Angebot, das die Kinder und Jugendlichen ganzheitlich fördert.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des Kantons.