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Kontaktdaten

Stadt Zug
Bildungsdepartement
Stadtschulen und Betreuung
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Telefonisch erreichbar

Mo - Fr 08.00 - 12.00
und 13.30 - 17.00 Uhr


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Inhalt

Kindergartenbesuch

Die Stadt Zug ermöglicht allen Kindern einen 2-jährigen Kindergartenbesuch.

Kindergärten


 


Kinder, die bis Ende Mai das vierte Altersjahr erfüllen, können auf Beginn des folgenden Schuljahres für den freiwilligen Kindergarten angemeldet werden. Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erreichen, müssen auf Beginn des folgenden Schuljahres den obgliatorischen Kindergarten besuchen.
Die Anmeldeunterlagen werden direkt den betroffenen Erziehungsberechtigten zugestellt. Wer bis Mitte Dezember keine Unterlagen erhalten hat, findet die wichtigsten Informationen und Formulare im Online-Schalter

Die Zuteilung der Kinder zu den einzelnen Kindergärten wird durch das Rektorat entschieden.
Weitere Informationen zum Schuleintritt finden Sie auch hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..