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Integrative Sonderschulung

Im Konzept Sonderpädagogik KOSO des Kantons Zug und der Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Kanton hat die HPS den Auftrag, auch integrative Sonderschulung anzubieten.
Bei der Integrativen Sonderschulung (IS) wird die Schülerin oder der Schüler mit Anspruch auf verstärkte Massnahmen als Sonderschülerin/Sonderschüler der Heilpädagogischen Schule innerhalb der Regelklasse gefördert und erhält zusätzliche Unterstützung durch Fachpersonen der HPS.

Zuweisung
Wenn ein Kind noch keinen Kindergarten besucht, ist der HPD Zug, sonst der SPD für die Abklärung und die Antragstellung verantwortlich.
Die Stelle für Sonderpädagogik (SfS) der Direktion für Bildung und Kultur entscheidet über die Mitfinanzierung einer verstärkten Massnahme durch den Kanton.
Der Rektor entscheidet, ob ein Kind in die „Sonderschulung als Tagesschule“ zugewiesen wird, oder ob eine „Integrative Sonderschulung (IS)“ durchgeführt werden kann.

Förderung und Unterstützung durch die Heilpädagogische Schule
Das Kind ist offiziell Schülerin oder Schüler der Heilpädagogischen Schule. Der Start einer IS bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung mit den beteiligten Fachpersonen und ist daher nur jeweils zum Schuljahresbeginn im Sommer möglich. Der Schulleiter der HPS, die Heilpädagogin der HPS, die Schulhausleitung und die Klassenlehrperson legen mit den Eltern und allen an der Förderung Beteiligten Setting, Schwerpunkte und Abläufe fest.
Die mit der Begleitung beauftragten Heilpädagoginnen sind langjährige und erfahrene Fachpersonen der HPS. Sie sind für die Entwicklung und Umsetzung der Förderplanung sowie für die Koordination unter den beteiligten Personen verantwortlich.

Zuständige Ansprechperson:
Klaus-Benedikt Müller, Schulleiter HPS

Dokument: Konzept_Integrative_Sonderschulung_HPS.pdf (607.8 kB)

Schulkreis Heilpädagogische Schule

Verantwortlich Telefon
Graziella Ambord
Simone Gisler
Natalie Langenegger
Beat Schuler
041 725 41 75
041 725 41 57
041 725 41 58
041 725 41 74

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