Schulzahnarzt-Dienst
Im Rahmen des obligatorischen Schulzahnarzt-Dienstes werden die Gebisse der Kinder einmal jährlich von einem Zahnarzt/einer Zahnärztin, die in der Schweiz zur Berufsausübung zugelassen ist und von den Erziehungsberechtigten frei gewählt werden kann, untersucht. Die Kosten der Untersuchung werden von der Gemeinde übernommen. Die Kosten für eine allfällige Behandlung sind von den Erziehungsberechtigten entsprechend den Bestimmungen des gemeindlichen Reglements ganz oder teilweise zu tragen, wobei ihre finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird.
Der kantonale Zahnpflege-Dienst bezweckt durch Aufklärung und vorbeugende Massnahmen die Verhütung von Zahn- und Mundkrankheiten. Die Kosten dieses Dienstes trägt der Kanton.
Schulkreis Schulverwaltung