Schularzt-Dienst
Der obligatorische Schularzt-Dienst führt bei Kindern und Jugendlichen regelmässig Untersuchungen durch, damit gesundheitliche Störungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Diese Untersuchungen finden im Kindergarten, im 4. und 8. Schuljahr statt.
Die Schulärztin bzw. der Schularzt untersucht in besonderen Fällen einzelne Kinder und Jugendliche, die ihr bzw. ihm wegen Verhaltensauffälligkeiten oder wegen Verdachts auf eine gesundheitliche Störung in körperlicher oder seelischer Hinsicht zugewiesen werden.
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