Aufnahme in die Schule
Eintritt in das freiwillige Kindergartenjahr
Kinder, die bis Ende Februar das vierte Altersjahr erfüllen, können auf Beginn des folgenden Schuljahres den freiwilligen Kindergarten besuchen.
Schuleintritt in das obligatorische Kindergartenjahr
Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai das fünfte Altersjahr, sind sie zum Eintritt in den obligatorischen Kin-dergarten berechtigt.
Eintritt in die 1.Klasse
Kinder, die bis Ende Februar das sechste Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres die 1. Klasse zu besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai das sechste Altersjahr, sind sie zum Eintritt in die 1. Klasse berechtigt.
In besonderen Fällen kann der Rektor auf Antrag der Fachfrau für Begabungsförde-rung und der Unterstützung des Lehrpersonenteams einen früheren Eintritt in die 1. Klasse bewilligen. Einen späteren Schuleintritt kann der Rektor in besonderen Fällen auf Gesuch und nach Anhören der Erziehungsberechtigten, der Kindergärtnerin, sowie auf Antrag des Schulpsychologen und allenfalls des Schularztes bewilligen.
Den Erziehungsberechtigen der eintrittsberechtigten Kinder in das freiwillige und obligatorische Kindergartenjahr werden vom Rektorat rechtzeitig die entsprechenden Anmeldeunterlagen zugestellt. Neu in die Stadt Zug zuziehende Kinder sind von den Erziehungsberechtigten so früh wie möglich anzumelden.
Weitere Infos zur Kindergarten-Anmeldung finden sie hier
Schulkreis Schulverwaltung
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