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Schulpsychologischer Dienst

Der Auftrag der Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen besteht darin, in Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden in schulischen und erzieherischen Fragen zu beraten. Die Anmeldung eines Kindes kann direkt durch die Eltern oder nach Rücksprache mit den Eltern durch die Schule erfolgen. Die Beanspruchung des Schulpsychologischen Dienstes ist unentgeltlich.
Die Aufgabenbereiche des Schulpsychologischen Dienstes sind:

  • Abklärung von Lern-, Leistungs- und Verhaltensstörungen sowie der Schulreife und der Kleinklassen- oder Sonderschulbedürftigkeit.
  • Beratung von Eltern, Lehrpersonen, Fachstellen und Schulbehörden bei schulischen, psychischen und erzieherischen Problemen von Kindern sowie im Zusammenhang mit der Schulwahl.
  • Behandlung von psychisch bedingten Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten bzw. die Vermittlung und Koordination dieser Behandlung.
  • Information von Eltern, Lehrpersonen, Fachstellen und Schulbehörden über schulpsychologische Probleme.
  • Zusammenarbeit mit Schuldiensten und weiteren Fachstellen.
  • Mitarbeit in schulischen und pädagogischen Kommissionen.

Ansprechpersonen
Peter Müller; 041 723 68 41
Silvia Stauber; 041 723 68 52

Nähere Informationen siehe hier.


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